Im Zuge der am 1. April in Kraft getretenen Teilliberalisierung von Cannabis in Deutschland, haben Anhänger der Droge in zahlreichen Städten mit einem öffentlichen „Smoke-In“ gefeiert. Während der private Gebrauch und begrenzte Eigenanbau nun legal sind, bleibt der Verkauf weiterhin verboten.
Feierlichkeiten in ganz Deutschland
Am Brandenburger Tor in Berlin zündeten sich nach einem Countdown mehrere Hundert Personen demonstrativ ihre Joints an. Solche Veranstaltungen fanden auch in Leipzig, Hamburg, Nürnberg, Heidelberg, Regensburg, Dortmund, Köln, Mönchengladbach und Suhl statt.
Details der Teilliberalisierung
Seit dem 1. April ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Für Erwachsene ist unter anderem der Besitz von bis zu 25 Gramm sowie der private und gemeinschaftliche Eigenanbau in bestimmten Grenzen erlaubt. Zuhause dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Allerdings ist der Verkauf von Cannabis weiterhin verboten, außer in lizenzierten Geschäften in Modellregionen. Online-Shops und Versandhandel für Cannabis sind ebenfalls nicht vorgesehen.
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