Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts
Berlin/Karlsruhe (dts) – Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine unterlassene Auskunft der Bundesregierung im Jahr 2020 zur Zahl der im Ausland tätigen Verfassungsschutzmitarbeiter das parlamentarische Fragerecht verletzt hat. Das Bundesinnenministerium hatte unter der damaligen Leitung von Horst Seehofer (CSU) auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle eine Antwort verweigert mit dem Hinweis, die abgefragten Informationen beträfen in besonderem Maße das Staatswohl.
Dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts reicht diese Begründung nicht aus – wenngleich das Auskunftsrecht der Abgeordneten nicht grenzenlos sei. “Eine Gefährdung des Staatswohls ist weder hinreichend dargelegt noch ansonsten ersichtlich”, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Bundesregierung müsste für die Verweigerung einer Antwort konkret darlegen, inwiefern diese die Funktionsfähigkeit des Geheimdienstes gefährden würde. Kuhle hatte lediglich die Anzahl der im Ausland tätigen Mitarbeiter ohne Details zu deren Tätigkeit erfragt.