Im Kampf gegen Clan-Kriminalität warnt Justizminister Marco Buschmann vor Sippenhaft und der Umkehr der Beweislast, während er die Änderungsvorschläge des Innenministeriums zum Ausländergesetz prüft.
Keine Sippenhaft in Deutschland
Justizminister Marco Buschmann (FDP) warnt vor Sippenhaft im Kampf gegen Clan-Kriminalität. „Es darf nicht so sein, dass ein unbescholtener Mensch sanktioniert wird, nur weil ein Verwandter möglicherweise eine Straftat begangen hat“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir haben in Deutschland keine Sippenhaft, und wir wollen sie auch nicht haben.“
In diesem Zusammenhang reagierte er auf einen Vorstoß aus dem Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), den er allerdings nicht explizit als Sippenhaft werten wollte. Das Innenministerium hatte eine Änderung des Ausländergesetzes vorgeschlagen, wonach es möglich sein soll, Angehörige krimineller Clans auch dann abzuschieben, wenn sie noch nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
Betrachtung der Änderungsvorschläge
Buschmann kündigte an, sein Haus werde sich den Vorschlag in Ruhe anschauen. „Die Frage ist, ob es für einen so empfindlichen Eingriff in Grundrechte eine ausreichende Rechtfertigung gibt“, sagte der Minister. „Das wäre nur dann der Fall, wenn das ein echter Beitrag wäre, das Aufenthaltsrecht besser durchzusetzen. Daran gibt es Skepsis.“
Er betonte weiterhin: „Niemand in der Bundesregierung will Sippenhaft, und wenn sie jemand wollen würde, dann würde das Bundesministerium der Justiz ein klares Stoppschild aufstellen.“
Warnung vor Umkehr der Beweislast
Zugleich warnte Buschmann vor der Umkehr der Beweislast bei der Clan-Bekämpfung. „Das ist ein Rechtssatz von Verfassungsrang, der fundamental im Rechtsstaat ist“, erläuterte er. „Wenn der Staat einem Bürger den Vorwurf macht, dass er ein Krimineller sei und ihn deshalb bestrafen möchte, dann trägt die Beweislast alleine der Staat.“
Dies steht im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD), eine Beweislastumkehr bei der Clan-Bekämpfung ins Spiel zu bringen. Buschmann äußerte sich dazu, die Einziehung von Erträgen aus Straftaten sei ein Sonderfall. „Viele Juristen seien der Meinung, dass damit die Grenzen des Zulässigen ausgeschöpft seien, so Buschmann. „Dazu neige ich persönlich auch.“