Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigt an, bis Anfang September drei Reformgesetze zum Familienrecht vorzulegen. Diese Reformen sollen das Kindschaftsrecht, das Unterhaltsrecht und das Abstammungsrecht betreffen und zu mehr Gerechtigkeit unter getrennt lebenden Elternteilen führen.
Geplante Reformen im Familienrecht
Marco Buschmann (FDP) plant bis zum Ende der Sommerpause drei Gesetzentwürfe zur Reformierung des Kindschaftsrechts, des Unterhaltsrechts und des Abstammungsrechts vorzulegen. Dies kündigte er in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) an. „Spätestens am Ende der Sommerpause will ich drei große familienrechtliche Gesetzentwürfe vorlegen: für die Reform des Kindschaftsrechts, des Unterhaltsrechts und des Abstammungsrechts“, so Buschmann.
Unterhaltsrecht und Väter nach Trennung
Eine der geplanten Neuerungen betrifft das Unterhaltsrecht für Väter, die nach einer Trennung ihr Kind wesentlich betreuen. Demnach sollen Väter, die ihren Betreuungspflichten nachkommen, weniger Unterhalt zahlen als Väter, die keine Betreuungspflichten übernehmen. Buschmann erklärte dazu: „Es ist doch niemandem begreiflich zu machen, wenn es für die Unterhaltspflicht eines Elternteils keinen Unterschied macht, ob er das Kind an drei Tagen pro Woche betreut oder nur an jedem zweiten Wochenende“.
Anpassungen an aktuelle Familienformen
Buschmann betonte gegenüber der NOZ, dass die Politik verschiedene Familienmodelle berücksichtigen und nicht gegeneinander ausspielen dürfe. Der Fokus solle nicht ausschließlich auf der klassischen Familienkonstellation aus Mann, Frau und Kindern liegen. „Viele Menschen wünschen sich nach wie vor eine Familie aus Mann, Frau und Kindern mit Trauschein: eine Konstellation, mit der ich auch groß geworden bin. Daran ist nichts rückständig oder überholt.“ Jedoch sollten auch alternative Lebensmodelle, wie Patchworkfamilien, Paare ohne Trauschein oder Trennungsfamilien, angemessen im Familienrecht berücksichtigt werden. „Sie gehören genauso zu unserer Gesellschaft und haben einen Anspruch darauf, dass das Recht auch ihre Lebenssituation sieht“, sagte Buschmann.
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