Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Gesetzesänderung zum besseren Schutz von Polizisten, Einsatzkräften und Ehrenamtlern vor Angriffen. Neben stärkerer Rechtssicherheit beim Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten sollen auch Anpassungen im Strafrecht, insbesondere bei Angriffen auf Ehrenamtliche und berufliche Helfer, greifen.
Erhöhte Rechtssicherheit für den Einsatz von Taser
Marco Buschmann will laut “Rheinische Post” Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) in Paragraf 2 des Gesetzes zum unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes ergänzen. Damit soll Polizeibeamten mehr Rechtssicherheit beim Einsatz dieser Waffen gegeben werden, die dazu dienen, Angreifer auf Distanz zu halten und außer Gefecht zu setzen.
Stärkere Bestrafung bei Angriffen auf Vollzugsbeamte
Ein zentraler Aspekt der Gesetzespläne ist eine Änderung in den Regelungen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So soll die “Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls” künftig regelhaft einen juristisch “besonders schweren Fall” darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Schutz von Ehrenamtlern und beruflichen Helfern
Für Menschen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren, ist eine Änderung der Strafzumessung geplant. Buschmanns Vorhaben zielten darauf ab, die Ermittlungsbehörden und die Justiz für die Auswirkungen solcher Taten zu sensibilisieren und den bereits bestehenden Strafrahmen stärker gegen die Täter auszuschöpfen. Hintergrund seien unter anderem Angriffe auf Kommunalpolitiker während des vergangenen Europawahlkampfs.
Reaktion auf Angriff in Mannheim
Die Gesetzespläne sind auch eine Reaktion auf den Angriff in Mannheim am 31. Mai, bei dem ein 25-jähriger Afghane fünf Menschen, darunter einen Polizisten, mit einem Messer verletzte. Der Beamte erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. In der Folge gab es Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
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