Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten als machbar, sofern die einschlägigen rechtlichen Standards eingehalten werden. Buschmann spricht sich für eine grundsätzliche Debatte aus, ob Asylverfahren in anderen Ländern günstiger und menschenwürdiger durchgeführt werden können.
Asylverfahren in Drittstaaten: Potenzial und Herausforderungen
Marco Buschmann betonte, dass die relevante Debatte die grundsätzliche Frage nach der Möglichkeit der Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten betrifft. Dies könne jedoch nur ins Auge gefasst werden, wenn die Durchführung und die menschenwürdige Unterbringung in diesen Ländern günstiger möglich wäre als in Deutschland. Laut Buschmann löst der Name Ruanda in diesem Zusammenhang stets „falsche Assoziationen“ aus. Er äußerte diese Ansichten gegenüber dem Portal Tag24.
Die Rolle der rechtlichen Standards
Der FDP-Politiker machte deutlich, dass die Kooperation an den rechtlichen Themen ein entscheidender Aspekt wäre. In seinen Worten: „Wenn die einschlägigen rechtlichen Standards dabei eingehalten werden, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.“ Diese Standards müssten von allen involvierten Parteien gemeinsam bearbeitet und umgesetzt werden.
Die Notwendigkeit einer geneigten Drittstaat
Die Realisierung dieser Idee stützt sich auch auf die Zustimmung eines Drittlands außerhalb der Europäischen Union. Laut Buschmann benötigt es ein Land, das sich dazu bereit erklärt, das Verfahren zu übernehmen. „Und dieses Land wird nur dazu bereit sein, wenn es am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt und möglicherweise darüber hinaus noch Vorteile erhält“, so der Minister. Er betonte jedoch, dass dies keine gänzlich unüberwindbare Hürde darstelle.
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