Inmitten der neu entfachten Debatte um die Strafmündigkeit aufgrund erhöhter Jugendkriminalität lehnt Justizminister Marco Buschmann (FDP) eine Absenkung des strafmündigen Alters ab. Buschmann betont, dass bei Straftaten von unter 14-Jährigen eine Vielzahl erzieherischer Maßnahmen greife und warnt vor den Risiken, die eine Änderung der Altersgrenze mit sich bringen könne.
Keine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich in einem Interview mit dem „Göttinger Tageblatt“ des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gegen eine Absenkung der Altersgrenze für Strafmündigkeit ausgesprochen. „Wenn junge Menschen unter 14 Jahren Straftaten begehen, werden sie zwar nicht nach dem Strafrecht verfolgt, aber das heißt nicht, dass nichts passiert“, sagte er.
Alternative Maßnahmen bei Jugenddelikten
Buschmann betont, dass es eine Reihe von erzieherischen Maßnahmen gebe, die bis zu einer geschlossenen Unterbringung reichten. „Es gibt also Instrumente, mit denen die Rechtsgemeinschaft reagieren kann“, erklärte er.
Bewertung der Strafmündigkeitsgrenze
Zur Strafmündigkeitsgrenze äußerte sich der Justizminister weiter: „Es gibt keine naturwissenschaftliche Formel, die laute: 14 Jahre sei absolut richtig, 16 oder 13 dagegen absolut falsch. Es ist eine Abwägungsfrage, die im deutschen Recht vor sehr langer Zeit so getroffen worden ist.“ Es könnte eine Änderung in Betracht gezogen werden, wenn die Lebenswirklichkeit junger Menschen deutlich andere Anforderungen stelle.
Risiken einer Senkung des Strafmündigkeitsalters
Justizminister Buschmann warnte vor den möglichen Risiken einer vorschnellen Anpassung der Altersgrenze: „Es gibt hierzu aber gängige Studien, nach denen in der Wissenschaft eher ein gegenteiliger Eindruck vorherrscht.“ Insbesondere im Kontext der Corona-Maßnahmen sei die Sozial- und Selbststeuerungskompetenz junger Menschen nicht verbessert worden.
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