Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine Reduzierung der Sozialleistungen für Asylbewerber vorgeschlagen, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland kommen. Er begründet diesen Vorschlag mit der Notwendigkeit, die sogenannten „Pull-Faktoren“ anzugehen, die Menschen auf irregulären Wegen nach Deutschland locken.
Buschmanns Vorschlag für Asylbewerber
Marco Buschmann (FDP) sprach sich in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ dafür aus, die Sozialleistungen für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern zu begrenzen. „Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat“, erklärte der Bundesjustizminister. „Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland. Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten.“
Weitere Erläuterungen zum Vorschlag
Buschmann führte weiter aus, dass Asylbewerber bereits im Staat ihrer Ersteinreise Anspruch auf Unterstützung hätten. „Sie können nicht erwarten, von der Solidarität der Menschen hierzulande zu leben, wenn sie nicht zurückreisen wollen. Das ist sicherlich umstritten, aber wir müssen an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken.“
Regelungen zur Zuständigkeit bei Asylanträgen
Laut geltendem Recht ist in der Regel der EU-Staat für die Prüfung des Asylantrages und die Bereitstellung von Sozialleistungen zuständig, in dem die Asylbewerber erstmals die EU betreten haben. Viele reisen dennoch nach Deutschland weiter, wo sie ebenfalls Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Sollten die Asylbewerber nicht in ihren Ersteinreisestaat zurückgeführt werden können oder nicht freiwillig ausreisen, wird Deutschland nach einer festgelegten Frist für ihren Fall zuständig.
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