Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für eine verbesserte Ausstattung der Polizei bei islamistischen Demonstrationen, insbesondere in Bezug auf strafrechtlich relevante Slogans. Dabei unterstreicht er die Wichtigkeit einer konsequenten Anwendung der Ausweisungsmöglichkeiten, sofern das europäische und deutsche Recht dies zulassen.
Buschmann fordert bessere Unterstützung der Polizei
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, forderte in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe eine bessere Ausstattung und Unterstützung der Polizei bei islamistischen Demonstrationen. „Wichtig ist, dass strafrechtlich relevante Slogans sofort als solche erkannt werden. Dafür bedarf es unter Umständen besonderer Sprach- und Fachkenntnisse. Dieser Sachverstand kann und sollte durch Experten vor Ort gewährleistet, aber auch durch Schulungen vorher schon sichergestellt werden.“
Ausweisung bei strafrechtlicher Relevanz
Der Minister äußerte sich auch zu der Frage, warum Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Falle strafrechtlicher Relevanz nicht ausgewiesen würden. „Unsere Gesetze sehen Ausweisungsmöglichkeiten für diese Fälle vor. Ich unterstütze es, dass von diesen auch konsequent Gebrauch gemacht wird.“ Allerdings sei laut Buschmann immer eine Abwägung nach dem europäischen und deutschen Recht vorzunehmen. Bei drohendem Tod, Folter oder ähnlichen Gefahren könne eine Abschiebung nicht erfolgen.
Umgang mit extremistischen Forderungen
Buschmann verwies darauf, dass auch Strafrecht als mögliche Handlungsoption in Betracht gezogen werden kann. Kürzlich fand in Hamburg eine Demonstration statt, bei der Teilnehmer die Ausrufung eines Kalifats auf deutschem Boden einforderten. Slogans wie „Kalifat ist die Lösung“ waren zu lesen, was eine politische Debatte über den korrekten Umgang mit solchen Forderungen nach sich zog. „Es bleiben aber in jedem Fall die Mittel des Strafrechts, um hier angemessen zu reagieren,“ unterstrich Buschmann.
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