Die Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dürfen laut Bundesjustizminister Marco Buschmann nicht für ein allgemeines Konjunkturprogramm umgewidmet werden, da dies verfassungswidrig wäre. Stattdessen schlägt er vor, die Wirtschaft durch den Abbau von Bürokratie zu entlasten.
Rechtliche Bedenken gegen Umwidmung des WSF
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm geäußert. Er hält eine solche Umwidmung für verfassungswidrig. „Eine nachträgliche Umwidmung der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm wäre verfassungswidrig“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Verwendung des WSF in der Energiekrise
Der WSF, ein während der Coronapandemie errichteter Sondertopf, wurde in der Energiekrise wieder aktiviert, um deren Auswirkungen abzumildern. Mittels dieses Fonds wurden vor allem die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert. Aufgrund sinkender Preise könnte deren Finanzierung jedoch kostengünstiger werden, wodurch ein Großteil des Geldes im Fonds übrig bleibt. Grüne und SPD haben vorgeschlagen, diese Mittel zur Bekämpfung der Konjunkturflaute zu nutzen.
Widerstand gegen Umwidmung
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schlägt vor, mit den Mitteln des WSF einen bis zu 40 Milliarden Euro teuren Industriestrompreis zu finanzieren. Buschmann weist jedoch darauf hin, dass die zusätzlichen Kreditermächtigungen im WSF nur durch eine Ausnahme von der Schuldenbremse möglich waren. „Die im politischen Raum vorgeschlagene Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Konjunkturmaßnahmen halte ich daher für verfassungsrechtlich problematisch“, so Buschmann.
Bürokratieabbau als alternative Wirtschaftsmaßnahme
Buschmann schlägt vor, anstatt neue Schulden aufzunehmen, alte Bürokratie abzubauen. „Der Abbau unnötiger Vorschriften ist ein Konjunkturpaket zum Nulltarif.“ Daher wird in seinem Ministerium „mit Hochdruck an Eckpunkten für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz gearbeitet“, sagte der Justizminister.