Das Bundeswirtschaftsministerium hat die erste Gebotsrunde für die sogenannten Klimaschutzverträge ins Leben gerufen. Diese Initiative dient der Förderung großer Transformationsprojekte in der energieintensiven Industrie, um den Übergang zu klimafreundlicher Produktion zu erleichtern und gleichzeitig neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen zu entwickeln.
Bedeutung und Umfang der Klimaschutzverträge
Das Ministerium hat Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich an dem vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, zur Bewerbung aufgerufen. Diejenigen, die ausgewählt werden, erhalten eine 15-jährige Förderung für ihre “großen Transformationsprojekte”. Das insgesamt verfügbare Fördervolumen beträgt vier Milliarden Euro.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unterstrich die Bedeutung des Instruments, indem er erklärte: “Mit den Klimaschutzverträgen fördern wir moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen”. Habeck betonte, dass diese Förderung neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen hervorbringen und der weltweiten Industrie helfen werde, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten. Darüber hinaus werde Deutschland “international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung” setzen.
Deutschland als Vorreiter in der EU
Deutschland ist der erste EU-Mitgliedstaat, der eine solche Initiative startet. Das Förderinstrument hatte zuvor das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission erfolgreich durchlaufen und wurde Mitte Februar von der Brüsseler Behörde genehmigt.
Die Klimaschutzverträge sollen insbesondere in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie Anwendung finden, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht wettbewerbsfähig sind. Sie sollen die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren ausgleichen – und das für eine Laufzeit von 15 Jahren. Ziel ist es, Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2045 zu vermeiden.
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