Das Bundeswirtschaftsministerium kritisiert die nachlässige Abgabe von Schlussabrechnungen durch Unternehmen, die staatliche Corona-Subventionen erhalten haben. In 41.000 Fällen fehlen den Behörden noch die Abrechnungen, ohne dass eine Fristverlängerung beantragt wurde, während 400.000 Unternehmen um Aufschub gebeten haben.
Beträchtliche Mängel in Kooperationsbereitschaft
Laut Bericht des „Spiegel“ ist das Bundeswirtschaftsministerium mit der mangelnden Kooperation vieler Unternehmen unzufrieden, die in der Pandemie von Corona-Subventionen profitiert haben. Unternehmen, die Zuschüsse beantragt haben, mussten in den Anträgen die erwarteten Umsatzeinbußen angeben und sich verpflichten, später die tatsächliche Geschäftsentwicklung offenzulegen. Dies sollte durch die Abgabe einer Schlussabrechnung erfolgen.
Fristverlängerung und Erinnerungsschreiben
Ein BMWK-Sprecher betonte, dass die Antragsteller „mehrfach auf das Einreichen der Schlussabrechnungen hingewiesen“ wurden. Die betroffenen Unternehmen erhielten Erinnerungsmails und Briefe. Zudem wurde die Frist zur Abgabe „großzügig verlängert“. Dennoch fehlen den Behörden in 41.000 Fällen die Schlussabrechnungen und in rund 400.000 Fällen haben die Firmen um eine Fristverlängerung gebeten. Die Unternehmen haben nun noch bis zum 31. März Zeit, ihre Abrechnungen einzureichen. „Eine weitere Fristverlängerung ist von Bund und Ländern nicht vorgesehen“, so der Sprecher des Ministeriums.
Rückzahlungen erwartet
Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet damit, dass rund 20 Prozent der Unternehmen, die finanzielle Unterstützung durch Überbrückungshilfen oder November- beziehungsweise Dezemberhilfen erhalten haben, Geld zurückzahlen müssen. Im Durchschnitt wird mit einer Rückzahlung von 6.400 Euro pro Unternehmen gerechnet. Während der Pandemie verteilte der deutsche Staat mehr als 76 Milliarden Euro an Subventionen an Unternehmen und Selbstständige.
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