Foto: Bundesverwaltungsgericht, über dts
Leipzig (dts) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Beschleunigung von Gerichtsprozessen gerügt. “Einige der vorgeschlagenen Regelungen begegnen erheblichen rechtlichen Bedenken”, heißt es in einem Schreiben des Gerichts, über welches das “Handelsblatt” berichtet.
Sie seien überdies “teils überschießend und praxisfremd und teils überflüssig”. Buschmann hatte den Referentenentwurf im August vorgelegt. Ziel ist es demnach, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, “ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen”. Das Bundesverwaltungsgericht kritisiert: “Diesem Ziel wird der Entwurf nicht gerecht.”
Das Schreiben stammt von Anfang September und ist vom damaligen Vizepräsidenten Andreas Korbmacher unterzeichnet. Mittlerweile ist Korbmacher der neue Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. In dem Schreiben heißt es: Die verfassungsrechtlichen Grundsätze des fairen Verfahrens, der Waffengleichheit der Beteiligten und der richterlichen Neutralität verbieten dem Gericht, sich als “Reparaturbetrieb” für die Verwaltung zu betätigen und zielgerichtet die Behebung von Fehlern in einem ergänzenden Verfahren zu initiieren.