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Bundesverfassungsgerichts-Urteil über Corona-Hilfen wirft Zweifel am Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Verwendung von Corona-Hilfen für Klimaprojekte einen Riegel vorschiebt, wird nun die Verfassungskonformität des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hinterfragt. Die Bedenken äußerte unter Anderem der Steuerexperte Jens Boysen-Hogrefe von dem Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW).

Zweifel an der Verfassungskonformität des WSF

Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler IfW erhob verfassungsrechtliche Bedenken gegen den WSF in einem Gespräch mit den Zeitungen der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft”. Er erklärte, dass “analog zum Klima- und Transformationsfonds” nicht nur Ausgaben im Jahr der Etablierung des WSF im Jahr 2020, sondern auch in den Folgejahren getätigt wurden. Er kritisiert zudem die Umwidmung der ursprünglich zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie bestimmten Fondsmittel. Im November 2022 wurde der Zweck des WSF um die Finanzierung des Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Energiekrise erweitert.

Auswirkungen des Karlsruher Urteils

Mit Bezug auf das kürzliche Urteil aus Karlsruhe bemerkte Boysen-Hogrefe: “Mit Blick auf das Karlsruher Urteil könnte es problematisch werden, dass der WSF sich nun aber um die Energiekrise kümmert”.

Zu den aus dem Sondervermögen des WSF finanzierten Projekten zählen unter anderem die Strom- und Gaspreisbremsen. In diesem Zusammenhang gab der CDU-Chef Friedrich Merz bekannt, dass die Union nach der erfolgreichen Klage gegen den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung auch eine Klage gegen den WSF erwägt. Um die Relevanz des Verfassungsgerichturteils für den WSF zu klären, wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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