Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des früheren Chefs der Warburg-Bank, Christian Olearius, gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) abgelehnt, welches die Veröffentlichung seiner Tagebuchzitate durch die „Süddeutsche Zeitung“ erlaubt hatte. Die Klage wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie „offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen“ genügt.
Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des früheren Warburg-Bank Chefs, Christian Olearius abgelehnt. Dies geschah mit der Begründung, dass die Beschwerde „offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen“ genügt, wie das Gericht mitteilte. Eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und eine Verletzung der zu seinen Gunsten bestehenden Unschuldsvermutung seien nicht ausreichend dargelegt.
Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften
Im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften waren die Tagebücher von Olearius von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte im September 2020 einen Artikel veröffentlicht, der Auszüge aus diesen Tagebüchern wörtlich wiedergab.
Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt
Der Bundesgerichtshof hatte eine Klage gegen diese Veröffentlichung bereits zurückgewiesen. Der Versuch des ehemaligen Bankchefs, durch eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil vorzugehen, wurde nun ebenfalls abgelehnt (Beschluss vom 10. April 2024, 1 BvR 2279/23). Somit bleibt die Entscheidung des BGH, die Veröffentlichung der Tagebuchzitate zu erlauben, bestehen.
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