# Bundesverfassungsgericht mahnt Bundestag zur Wahlprüfung Datum: 07.08.2026 06:22 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/bundesverfassungsgericht-mahnt-bundestag-zur-wahlpruefung-740339/ --- Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2025 verworfen. Gleichzeitig betonte der Zweite Senat die Pflicht des Bundestags, die Wahlprüfung zeit- und sachgerecht durchzuführen. Nach 15 Monaten sind erst 450 von rund 1.000 Einsprüchen bearbeitet. ## Verzögerte Bearbeitung trotz identischer Einsprüche Der Zweite Senat verwies darauf, dass der Bundestag seine Aufgabe nicht verfehlen dürfe: Die Wahlprüfung diene dazu, die Legitimation des Parlaments selbstständig abzusichern. Zwar habe die Zahl der Wahleinsprüche in den letzten beiden Wahlperioden erheblich zugenommen. Dennoch müsse der Bundestag die Herausforderungen bewältigen und seiner Pflicht zeitnah nachkommen. Schon die 2. Kammer des Senats hatte im August 2025 festgestellt, dass nicht ersichtlich sei, warum der Bundestag die notwendigen Schritte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung einleitete. Auch der Senat sah keinen zwingenden Grund für das Zuwarten. Es sei nicht erkennbar, dass der Bundestag hinreichende Anstrengungen unternommen habe, um Verzögerungen aufzuarbeiten. 15 Monate nach der Wahl seien nur 450 der rund 1.000 Einsprüche erledigt – obwohl etwa die Hälfte im Wesentlichen identisch war und in einer knappen Beschlussempfehlung hätte zusammengefasst werden können. Zugleich betonte das Gericht, eine eigene Entscheidung sei nicht nötig, um die zeit- und sachgerechte Durchführung des Verfahrens zur Fünf-Prozent-Sperrklausel sicherzustellen. Der Bundestag habe in anderen Verfahren bereits festgestellt, dass gegen deren Anwendung keine Bedenken bestünden. Über den konkreten Einspruch des Beschwerdeführers sei jedoch noch nicht entschieden worden. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück