HASEPOST
 
HASEPOST

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Umwidmung von Coronamitteln für Klimaschutz

Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung nicht verbrauchter Coronamittel zugunsten des Klimaschutzes spricht die Unionsfraktion ihre Hoffnung aus, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz gestärkt wird. Sie kritisiert die aktuelle Praxis der Ampel-Koalition und befürchtet mangelnde Transparenz und Ehrlichkeit in der Haushaltsführung.

Kritik an Handhabung der Coronamittel

Die Unionsfraktion im Bundestag äußert sich besorgt über die aktuelle Handhabung nicht genutzter Coronamittel. Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, kritisiert insbesondere die Umwidmung dieser Mittel für andere Zwecke und in anderen Haushaltsjahren. „Es kann nicht sein, dass Kredite, die der Bundestag unter Aussetzung der Schuldenbremse zur Bewältigung einer ganz bestimmten Krise und für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligt hat, ihrer Zweckbestimmung nach einfach umgewidmet und in anderen Haushaltsjahren eingesetzt werden“, sagte Middelberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Transparenz in der Haushaltsführung gefordert

Middelberg befürchtet, dass die aktuelle Praxis eine Verschleierung der tatsächlichen Verschuldung ermöglicht. „Anderenfalls könnte künftig jeder Finanzminister – so wie Christian Lindner es aktuell macht – verschleiern, wie viel Schulden er tatsächlich macht. Transparenz und Ehrlichkeit in der Haushaltsführung sind grundlegend für nachhaltige Politik.“

Kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Normenkontrollklage der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 bekannt geben. In diesem Zusammenhang wurde von der Ampel-Koalition eine Umwidmung nicht verbrauchter Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in den Energie- und Klimafonds vorgenommen. Die Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro dienen nun der Finanzierung von Klimaschutzprojekten und Maßnahmen zur Senkung der Strompreise. Sollte das Gericht das Vorgehen der Koalition als verfassungswidrig bewerten, wären zentrale Bestandteile der Ampel-Finanzplanung hinfällig.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion