Der Bundestag hat Uli Grötsch (SPD) zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt. Das neu geschaffene Amt soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes bilden, welche sowohl von Polizeibeschäftigten, als auch von Bürgern genutzt werden kann.
Ernennung des ersten Polizeibeauftragten
Uli Grötsch, der von den Koalitionsfraktionen nominiert wurde, hat am Donnerstag die Wahl zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes im Bundestag mit 416 Stimmen für sich entschieden. Gegen ihn wurden 215 Stimmen abgegeben und 38 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Funktionen des neu geschaffenen Amtes
Das Amt des Polizeibeauftragten wurde neu geschaffen und soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes bilden. Es bietet den Beschäftigten der Polizei sowie Bürgern die Möglichkeit, mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten zu lassen.
Der erste Polizeibeauftragte und seine Qualifikationen
Grötsch war von 2013 bis 2024 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss zuständig für Polizeithemen. Vor seinem Abgeordnetenmandat war er 19 Jahre bayerischer Polizeibeamter.
Rahmenbedingungen des Amtes
Der Polizeibeauftragte wird vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Dabei ist eine einmalige Wiederwahl zulässig. Der Polizeibeauftragte ist beim Deutschen Bundestag angesiedelt.
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