Der Bundestag hat in einer namentlichen Abstimmung mit 407 zu 226 Stimmen die umstrittene Teillegalisierung von Cannabis vorangetrieben. Die Vorlage stammt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und hat sowohl Zustimmung als auch Widerstand hervorgerufen.
Die kontroverse Abstimmung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte in der abschließenden Parlamentsdebatte die Notwendigkeit einer begleitenden Aufklärungskampagne, um die Risiken des Cannabis-Konsums zu verdeutlichen. In Opposition dazu stand Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (CDU), die darauf hinwies, dass alle Experten gegen eine Legalisierung seien. Auch einige SPD-Innenpolitiker kündigten an, gegen die Pläne zu stimmen.
Bedenken und Zustimmung
Die Kritiker des Vorhabens äußerten Befürchtungen hinsichtlich der möglichen Überlastung der Justiz, insbesondere im Hinblick auf die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung. Zudem warnten Mediziner vor einer Verharmlosung der Droge. Allerdings sprachen sich auch Experten, einschließlich Polizisten, deutlich für eine Entkriminalisierung aus.
Bestimmungen des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Cannabis unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum zu legalisieren. Erwachsene dürfen künftig bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in privaten Räumen besitzen. Öffentlich sind maximal 25 Gramm erlaubt, jedoch ist der Konsum in 100-Meter-Zonen um Schulen, Kinderspielplätze und ähnlichen Einrichtungen verboten. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum vorgesehen.
Pläne für sogenannte „Cannabis-Clubs“
Geplant ist auch die Etablierung von nichtkommerziellen Anbauvereinigungen, sogenannten „Cannabis-Clubs“, die ihren Mitgliedern Eigenkonsum ermöglichen. Für 18- bis 21-Jährige gelten jedoch strengere Grenzen: maximal 30 Gramm pro Monat mit einem Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent.
Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten, wobei die Regelungen für die Anbauvereinigungen erst ab 1. Juli gelten sollen. Die nächste Etappe ist die Beratung des Gesetzes im Bundesrat am 22. März. Dabei ist eine Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich, sie könnte jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetzgebungsverfahren damit ausbremsen.
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