Die Unionsfraktion im Bundestag äußert Skepsis gegenüber einer Petition, die den Entzug von Grundrechten für den Vorsitzenden der thüringischen AfD, Björn Höcke, fordert. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, sieht in einem solchen Verfahren mehr politischen Profit für die AfD als eine effektive Maßnahme gegen Extremismus.
Petition zur Grundrechtsverwirkung stößt auf Bedenken
Die Forderung nach dem Entzug von Grundrechten für Björn Höcke , den Vorsitzenden der thüringischen AfD, stößt innerhalb der Unionsfraktion auf Zweifel. Günter Krings , der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, äußerte in einem Interview mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” seine Bedenken: “Ich halte ein Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen Herrn Höcke nicht für sinnvoll. Ein solches Verfahren ist in der Geschichte des Grundgesetzes noch nie erfolgreich zum Abschluss geführt worden und würde schon allein deshalb wohl lange dauern.”
Darüber hinaus warnte Krings vor möglichen politischen Auswirkungen, die ein solches Verfahren haben könnte: “In der Zwischenzeit würde die AfD versuchen, daraus politischen Profit zu schlagen.”
Reaktion auf Petition mit über 850.000 Unterzeichnern
Die Erwähnung dieser Bedenken erfolgt im Kontext einer Petition, die von mehr als 850.000 Menschen auf der Internetplattform Campact unterschrieben wurde. Sie fordert den Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Entzug der Grundrechte für Höcke zu stellen. Allerdings kam Kritik von der AfD-Fraktion, welche die Petition als “undemokratische Forderung” bezeichnete, die “jeder Grundlage entbehrt”.
Unionsfraktion setzt auf politische Bekämpfung der AfD
Ungeachtet der öffentlichen Forderungen warnte Krings, dass selbst bei einem erfolgreichen Antrag “nicht abzusehen [ist], ob und wie es die AfD wirklich schwächen würde.” Statt juristische Schritte zu befürworten, kündigte Krings an, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion “das Ziel verfolgt, die AfD politisch zu bekämpfen und den Extremismus dieser Partei bloßzustellen.”
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