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Startseite Deutschland & die WeltBundestag beschließt verstärkten Videokonferenzeinsatz in Gerichten
Deutschland & die Welt

Bundestag beschließt verstärkten Videokonferenzeinsatz in Gerichten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. Juni 2024
Marco Buschmann (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung zum Gesetz über den Einsatz von Videokonferenztechnik in bestimmten Gerichten erzielt. Der Justizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes und betonte die Rolle der Digitalisierung für eine effizientere Justiz.

Die Einigung im Vermittlungsausschuss

Nach intensiven Verhandlungen gibt es eine Übereinstimmung zum Gesetz über den Einsatz von Videokonferenztechnik in bestimmten Gerichten. Dies wurde vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben. Im Rahmen seiner Stellungnahme am Freitag im Bundestag äußerte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) positiv zu der Einigung. Er sagte: „Die Digitalisierung ist eine Chance für die Justiz. Sie macht sie noch stärker und effizienter. Der heutige Beschluss des Bundestages für einen verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik bei Gericht leistet genau dazu einen Beitrag.“

Die Auswirkungen auf den Justizalltag

Nach Ansicht von Buschmann wird das Gesetz den Alltag in der Justiz bedeutend verändern. Er erklärte: „Was im Alltag der Bürger eine Selbstverständlichkeit ist, ermögliche man nun auch in der Justiz. Wir machen Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender. Wir vereinfachen Terminvereinbarungen und reduzieren Reisewege.“

Die Details des Einigungsvorschlags

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses legt fest, dass Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der vorsitzende Richter die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Verfahrensbeteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Bei Antrag einer Prozesspartei auf eine Videoverhandlung soll der Vorsitzende diesem stattgeben.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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