Der Bundestag hat am Freitag eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten verstärken soll. Die Sitzungen können künftig auch in Videoform protokolliert werden und es sollen vollvirtuelle Videoverhandlungen getestet werden.
Verstärkter Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsbarkeiten
Der Beschluss, der von den Ampelfraktionen und der Linksfraktion unterstützt wurde, zielt darauf ab, den Gebrauch von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit zu erweitern. Dies berichtet die dts Nachrichtenagentur. Demnach soll häufiger auf die physische Anwesenheit an einem bestimmten Ort verzichtet werden.
Einführung von Video-Protokollen und vollvirtuellen Verhandlungen
Neben dem verstärkten Einsatz von Videokonferenzen, ermöglicht die Gesetzesänderung künftig auch die Protokollierung von Sitzungen in Videoform. Dies kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn dies von den jeweiligen Bundesländern gewünscht wird. Darüber hinaus sind vollvirtuelle Videoverhandlungen vorgesehen, die in der nächsten Zeit erprobt werden sollen.
Mit dieser Gesetzesänderung reagiert der Bundestag auf die Anforderungen der digitalen Transformation und will so die Effizienz und Flexibilität in Gerichtsverfahren erhöhen.
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