Der Bundestag hat die kontrovers diskutierte Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Reform, die das Ziel verfolgt, eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 65 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, wurde gegen die Opposition und trotz Bedenken im Vorfeld angenommen.
Verabschiedung der Reform
Die Gesetzesänderung wurde mit der Mehrheit der Stimmen aus den Koalitionsfraktionen beschlossen, trotz der Gegenstimmen aus der Opposition. Anton Hofreiter, Abgeordneter der Grünen, hatte bereits im Vorfeld angekündigt, gegen das Gesetzesvorhaben stimmen zu wollen. Die Reform des Klimaschutzgesetzes steht im Kontext der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, und soll sicherstellen, dass die gesetzten Klimaziele erfüllt werden können.
Bestandteile der Reform
Die neue Gesetzgebung plant Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren zusammenzufassen und diese sektor- und jahresübergreifend für die Jahre 2021 bis 2030 zu betrachten. Damit soll eine mögliche Nachjustierung ermöglicht werden. Kritiker sehen in dieser Reform allerdings eine Gefahr für den Klimaschutz, da einzelne Sektoren, wie zum Beispiel der Verkehrs- oder Gebäudebereich von direkten Sanktionen bei Nichteinhaltung entlastet werden könnten.
Kritik an der Reform
Insbesondere dem Minister Volker Wissing (FDP) wird vorgeworfen, durch diese Reform aus der Verantwortung entlassen zu werden. Bisher galt, dass bei Nichteinhaltung der CO2-Vorgaben in einem Sektor, die zuständigen Ministerien Sofortprogramme erstellen mussten. Dies wird mit der neuen Regelung erst notwendig, wenn zwei Jahre in Folge absehbar wird, dass das Klimaziel 2030 nicht erreicht wird.
Rechtliche Einwände
Thomas Heilmann, Abgeordneter der CDU, versuchte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Seiner Meinung nach wurde den Abgeordneten zu wenig Zeit zur Befassung mit späten Änderungen eingeräumt. Sein Antrag wurde jedoch vom Verfassungsgericht abgelehnt.
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