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Bundestag beschließt Rechtsrahmen für nationale Wasserstoffinfrastruktur

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, um einen Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zu schaffen. Mit 347 Ja-Stimmen, 203 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen hat der Gesetzentwurf die Mehrheit der Stimmen erreicht.

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zielt darauf ab, die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zu ermöglichen. Dies soll erreicht werden, indem ein großer Anteil von Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur – die im Vergleich zum Neubau deutlich effizienter sind – ermöglicht wird. So sollen die Investitionskosten für die Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering gehalten werden.

Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Mit den Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes wird zudem die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt. Die Regierung sieht den Gesetzentwurf als zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes, das zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs beitragen soll.

Ziel: Flächendeckendes Wasserstoffnetz

Das Ziel dieser Initiative ist es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen. Dieser Schritt stellt einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung der Energiewende dar und unterstreicht die entscheidende Rolle von Wasserstoff als Schlüsseltechnologie.

Die Abstimmung im Bundestag war ein wichtiger Schritt zur Realisierung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Mit 347 Ja-Stimmen konnte der Gesetzentwurf eine deutliche Mehrheit erreichen. 203 Abgeordnete stimmten dagegen und 16 enthielten sich. Mit dieser Entscheidung hat der Bundestag den Weg für die Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie und die Schaffung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur geebnet.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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