Der Bundestag hat grünes Licht für die Einrichtung sogenannter „Commercial Courts“ gegeben. Diese spezialisierten Gerichte sollen innerhalb bestehender Obergerichte etabliert werden und sich mit wichtigen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten befassen.
Reform zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland
Der Gesetzentwurf „zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland“ wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der Union verabschiedet, gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Linken. Das Gesetz sieht vor, dass in den von den Bundesländern einzurichtenden Sprengelkammern „bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten“ verhandelt werden können.
Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz
Um die genannten Gerichte in die Lage zu versetzen, wirtschaftliche Streitigkeiten in englischer Sprache zu verhandeln, sind Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Zudem sollen die Bundesländer die Befugnis erhalten, innerhalb ihrer Obergerichte oder Obersten Landesgerichte sogenannte „Commercial Courts“ zu errichten.
Die Rolle von „Commercial Courts“
Laut Gesetzentwurf sind diese „Commercial Courts“ „ein oder mehrere Zivilsenate, vor denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können“. Für eine Verhandlung vor dem „Commercial Court“ müssen sich die Streitparteien geeinigt haben und können zwischen Deutsch und Englisch als Verhandlungssprache wählen. Gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der „Commercial Courts“ kann zudem eine Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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