Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts beschlossen. Ziel der Reform ist es, Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen signifikant zu beschleunigen und die Rechte der Soldaten sowie der Vertrauenspersonen zu stärken.
Beschleunigung der Verfahren durch Neugestaltung
Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Union beschlossen, während AfD und Linke sich der Abstimmung enthielten. Die Neufassung der Wehrdisziplinarordnung soll primär dazu dienen, „um Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen signifikant zu beschleunigen“, so die Bundesregierung. Hierzu wird das Verfahren für Disziplinargerichtsbescheide neu gestaltet und deren Anwendungsbereich ausgedehnt. Zudem wird eine Möglichkeit ihrer Beantragung durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft eingeführt. Eine Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile gehört ebenfalls zur Reform.
Stärkung der Rechte der Soldaten und Vertrauenspersonen
Weiterhin soll durch die neuen Bestimmungen die Position der Soldaten und deren Vertrauenspersonen gestärkt werden. Dafür sei vorgesehen, die Vorschriften zur Tilgung und zu Verhängungsverboten zu erweitern. Eine bedeutende Maßnahme ist die vorgesehene Anhörung der Vertrauensperson im gerichtlichen Disziplinarverfahren, die nun in der Hauptverhandlung stattfinden soll.
Notwendigkeit der Reform
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Reform damit, dass das Disziplinarrecht seinen Auftrag, „durch eine schnelle und effektive Reaktion auf Dienstvergehen zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beizutragen“, in den vergangenen Jahren nicht mehr uneingeschränkt erfüllen konnte. Als Gründe hierfür werden die starke Belastung der Truppendienstgerichte und der Wehrdisziplinaranwaltschaften genannt.
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