Der Bundestag hat eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die schnellere Genehmigungsverfahren für Windräder und andere Industrieanlagen ermöglichen soll. Dies soll dazu beitragen, die Klimaziele Deutschlands effizienter zu erreichen.
Verkürzung von Genehmigungsverfahren beschlossen
Der Bundestag hat mit 377 Ja-Stimmen gegen 258 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen den Weg für eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes frei gemacht. Die Novelle zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht zu vereinfachen. Damit soll der Bau von Windkraftanlagen und anderen Industrieanlagen beschleunigt werden. Im Gesetzentwurf wird betont, dass eine „nahezu Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung“ bis 2030 erforderlich ist, um die Klimaziele zu erreichen.
Details der Gesetzesänderung
Die geplante Änderung soll die Genehmigungsverfahren für Anlagen wie Windenergieanlagen auf dem Land und Elektrolyseure für grünen Wasserstoff beschleunigen. Nach einer Änderung im zuständigen Ausschuss soll dies auch für alle anderen Industrieanlagen gelten, die nach dem Gesetz genehmigt werden. Die Behörde soll zudem nicht mehr die Möglichkeit haben, die Genehmigungsfristen unbegrenzt zu verlängern. Anlagenbetreibern soll es erleichtert werden, Unterlagen im Genehmigungsverfahren nachzureichen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Genehmigungsverfahren für das Ersetzen älterer Anlagen durch moderne vereinfacht werden.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Potenziale des Bundesimmissionsschutzgesetzes effektiver zu nutzen und so die nationalen Klimaziele schneller zu erreichen.
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