Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe zu kämpfen haben, hat die Bundesregierung ein neues Hilfsprogramm mit einem Budget von 29 Millionen Euro eingeführt. Unnötige Bürokratie wird vermieden und die Unterstützung erfolgt zielgerichtet, basierend auf den bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegten Hektarzahlen.
Stoß durch Energiekrisen und Covid-19
Die Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe sind seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie mit gestörten Lieferketten konfrontiert. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) erklärte, dass die gestiegenen Energiekosten infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine die Kosten für Produktionsmittel wie Dünger in die Höhe getrieben haben. „Die gestiegenen Energiekosten in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine schlagen bei Produktionsmitteln wie Dünger hart zu Buche.“
Maßgeschneidertes Hilfsprogramm
Özdemir betonte, dass sie die Betriebe nun „zielgenau“ mit einem Hilfsprogramm im Wert von 29 Millionen Euro unterstützen. Die Landwirte sollen die finanzielle Hilfe „unbürokratisch, ohne unnötigen Papierkram oder Antragsverfahren“ erhalten.
Grundlage der Beihilfe
Die Anpassungsbeihilfe basiert auf einer wissenschaftlichen Analyse des Thünen-Instituts, ein bundeseigenes Institut, das die Kosten- und Erlössituation der verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren studiert hat. Die Forschung ergab, dass Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe besonders betroffen sind und daher mit einer Hektarprämie unterstützt werden sollen.
Auszahlung der Beihilfen
Die individuelle Beihilfe pro Betrieb richtet sich nach der bei der SVLFG hinterlegten Hektarzahl – Freilandobstbaubetriebe erhalten 342 Euro je Hektar, Hopfenbaubetriebe 375 Euro. Der Kreis der berechtigten Betriebe ist eindeutig festgelegt, sodass die SVLFG die Anpassungsbeihilfe ohne Antragsverfahren an die Landwirte auszahlen kann. Um möglichst vielen Betrieben zu helfen, wird die Anpassungsbeihilfe auf maximal 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Die Auszahlung soll bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.