Die Bundesregierung erwartet, dass maximal 7.500 Straftäter auf mögliche Amnestie hin überprüft werden wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April. Diese Zahlen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stehen im Kontrast zu den Schätzungen mehrerer Länder, die vor einer massiven Überlastung der Justiz warnen.
Unterschiedliche Erwartungen zur Auswirkung der Cannabis-Legalisierung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) informierten vergangenen Freitag die Fraktionen und die Gesundheitsminister der Länder über ihre Erwartungen bezüglich der Auswirkungen der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis und die damit verbundene Amnestie für entsprechende Straftäter. Laut Berichten der Funke-Mediengruppe sehen Lauterbach und Buschmann maximal 7.500 Fälle, die daraufhin überprüft werden müssen.
Schätzungen der Länder und Kritik an der Amnestie
Die Angaben der Bundesregierung weichen stark von den Schätzungen einiger Länder ab. Insbesondere Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen rechnen mit Zehntausenden von Fällen, die geprüft werden müssten. Lauterbach kontert diese Kritik: “Die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter ist massiv übertrieben. Es gibt deutlich weniger Fälle mit Cannabis-Bezug, die überprüft werden müssen, als behauptet.”
Aufwand der Fallprüfung und Freispruch
Lauterbach und Buschmann betonen, dass der Aufwand für die Prüfung der Fälle vertretbar sei und keine Notwendigkeit für eine Verschiebung der Reform begründe. Sie betonten auch, dass weder die Justizbehörden noch ihre Mitarbeiter für Verzögerungen bei Freisprüchen belangt werden könnten. Lauterbach wurde zitiert: “Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll.”
Verfahren zur Legalisierung
Das Bundesgesetz zur Legalisierung von Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum von Volljährigen steht noch aus. Es soll am 22. März abschließend in den Bundesrat kommen. Obwohl es nicht zustimmungsbedürftig ist, könnten die Länder den Vermittlungsausschuss einberufen und das Verfahren verzögern.
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