Die Bundesregierung prüft aktuell eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse für das Jahr 2023, berichtet das „Handelsblatt“. Angesichts eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse könnte der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und der Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig sein.
Aussetzung der Schuldenbremse erneut im Gespräch
Nach Informationen des „Handelsblatts“ sieht sich die Bundesregierung dazu gezwungen, eine weitere Aussetzung der Schuldenbremse in Erwägung zu ziehen. Hierfür wäre ein Beschluss im Bundestag mit der sogenannten Kanzlermehrheit nötig. Hochrangige Regierungsvertreter fürchten jedoch, dass der WSF und der Bundeshaushalt 2023 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig sein könnten. Im Herbst 2022, während der Schuldenbremse aufgrund der Energiekrise ausgesetzt war, wurde der WSF von der Bundesregierung durch Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro finanziert. Dieses Geld floss vornehmlich in die Energiehilfen für Bürger und Unternehmen im Jahr 2023.
Verfassungswidrigkeit möglicherweise gegeben
Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September dieses Jahres flossen insgesamt 32,3 Milliarden Euro aus dem WSF ab. Nun besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese Praxis verfassungswidrig ist, da die Bundesregierung 2023 Notkredite aus dem Vorjahr über den WSF nutzte. Folgendes Urteil des Verfassungsgerichts besagt, dass diese Schulden dem Bundeshaushalt 2023 hinzugerechnet werden müssen. Dies würde bedeuten, dass die erlaubte Nettokreditaufnahme laut Schuldenbremse in diesem Jahr überschritten werden würde.
Erklärung einer erneuten Notlage
Der möglichen Erklärung einer erneuten Notlage wird voraussichtlich das Argument zugrunde liegen, dass die Bundesregierung, ähnlich wie bei der Gründung des WSF im Oktober 2022, mit den Folgen der Energiekrise konfrontiert ist. Zwar hat sich die Situation mittlerweile entspannt, jedoch könnte die Regierung darauf hinweisen, dass es Anfang des Jahres 2023 noch spürbare Auswirkungen gab. Zusätzlich zur Energiekrise verbietet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesregierung, ungenutzte Corona-Notkredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu verschieben, um sie später für Investitionen zu nutzen. Dies könnte die finanzielle Lage der Bundesregierung weiter erschweren.
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