Krankenhaustransparenzgesetz: Patienten sollen online über Leistungen und Behandlungsqualität informiert werden
Die Bundesregierung hat das “Krankenhaustransparenzgesetz” vorgestellt, das es Patienten in Deutschland ermöglichen soll, sich über Leistungen und Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu informieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Gesetz als wichtigen Bestandteil der Krankenhausreform und betonte das Recht der Patienten, zu wissen, was Kliniken leisten. Das Ziel sei es, die Qualität der stationären Versorgung in Deutschland zu verbessern. Unter anderem sollen zukünftig Informationen über Leistungsangebote und die Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal in einem interaktiven Krankenhaus-Atlas veröffentlicht werden. Die Krankenhäuser werden verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ergänzende Angaben zu übermitteln, die dann ausgewertet und veröffentlicht werden.
Verzeichnis soll umfangreiche Informationen bereitstellen
Das Bundesgesundheitsministerium plant, ab dem kommenden Jahr ein Verzeichnis zu veröffentlichen, in dem Patienten erkennen können, welche Leistungen die Krankenhäuser in ihrer Umgebung anbieten und wie diese in Bezug auf ärztliches und pflegerisches Personal ausgestattet sind. Dafür werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem InEK Angaben zur Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen, zum Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren, zu Daten über das Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal zu übermitteln. Das InEK leitet diese Daten dann an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weiter, das sie zusammen mit eigenen Qualitätsdaten auswertet und dem Gesundheitsministerium zur Veröffentlichung übermittelt.
Kritik an den Plänen
Die Pläne von Karl Lauterbach stoßen jedoch auch auf Kritik. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warnt vor einem großen bürokratischen Mehraufwand durch das Gesetz. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnet die Initiative als “Zentralisierung der Krankenhausplanung durch die Hintertür”. Es bleibt abzuwarten, wie das Krankenhaustransparenzgesetz sich in der Praxis auswirken wird.
Quelle: dts Nachrichtenagentur