Die Bundesregierung plant laut einem Entwurf der “Nationalen Fußverkehrsstrategie” eine Steigerung des Anteils des Fußverkehrs und will zugleich für mehr Sicherheit von Fußgängern sorgen. Der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur für Fußgänger und die Überprüfung des Bußgeldkatalogs sind dabei zentrale Maßnahmen.
Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur
Im Entwurf der “Nationalen Fußverkehrsstrategie”, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und über den die “Rheinische Post” berichtet, unterstreicht die Bundesregierung die Wichtigkeit des Fußverkehrs. “Kein Verkehrsmittel benötigt so wenig Platz und Energie wie der Fußverkehr und ist zudem praktisch emissionsfrei”, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Derzeit würden 22 Prozent aller Strecken in Deutschland zu Fuß zurückgelegt. Das Ziel sei es, den “Wegeanteil” bis 2030 deutlich zu steigern.
Priorität: Sicherheit für Fußgänger
In dem Regierungspapier wird die Notwendigkeit einer Verbesserung der Infrastruktur für einen “sicheren und qualitativ hochwertigen Fußverkehr” betont. So weist der Entwurf darauf hin, dass Gehwege oft zu schmal seien und von Autos, Mülltonnen, Sperrmüll oder E-Scootern zugeparkt oder zugestellt würden. “Investitionen in den Bau von breiteren und freien Gehwegen können dazu beitragen, solche Risiken zu mindern”, heißt es darin. Darüber hinaus seien regelmäßige Kontrollen notwendig und der Bußgeldkatalog müsse “fortlaufend auf Vollständigkeit und Wirksamkeit” überprüft werden.
Auswirkungen auf Arbeitswelt und Verkehr
Die Bundesregierung verweist zudem auf die Relevanz einer guten Fußverkehrsinfrastruktur für die Arbeitswelt. In dem Entwurf heißt es, körperlich aktive Beschäftigte seien “belastbarer, leistungsfähiger und haben im Schnitt weniger Krankheitstage”. Zudem könnten Arbeitnehmer, die zu Fuß zur Arbeit gehen, dazu beitragen, “dass Staus vermieden werden”.
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