Die Bundesregierung hat angekündigt, die finanzielle Unterstützung für Energieberatungen zu reduzieren. Die Kürzungen, die angeblich durch die „haushaltspolitische Gesamtlage“ und die hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen notwendig seien, sollen sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude gelten.
Reduzierte Förderung für Energieberatungen
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte gegenüber T-Online, dass ab Mittwoch, den 7. August, nur noch 50 statt bisher 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für Energieberatungen übernommen werden würden. Dieses betrifft sowohl die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) als auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Darüber hinaus wird der maximale Förderbetrag pro Beratung um 50 Prozent reduziert.
Hohes Interesse an Beratungsprogrammen
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium seien die hohen Nachfragen nach den Programmen erfreulich. Das Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erwartet etwa für das Programm für Wohngebäude in diesem Jahr rund 152.500 Förderanträge – ein signifikanter Anstieg gegenüber den 130.600 Anträgen im Jahr 2023. Durch die Absenkung der Förderung könnten die Programme laut dem Ministerium „auf einem guten Niveau“ fortgesetzt werden, um möglichst vielen Bürgern eine geförderte Energieberatung zu ermöglichen.
Ziel der Energieberatung
Die Energieberatungen zielen darauf ab, Verbraucher und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Gebäude energieeffizient zu sanieren. Trotz der Kürzungen bleiben die erhöhten Fördersummen für entsprechende Sanierungsarbeiten laut Wirtschaftsministerium unverändert. Zudem sollen die Vorteile für Hausbesitzer aus einem individuellen Sanierungsfahrplan, der bei einer solchen Energieberatung erstellt wird, bestehen bleiben.
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