Die Bundesregierung hat einen Nachtragshaushalt in den Bundestag gebracht, um auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren und bestimmte Finanzierungsmaßnahmen zu sichern. Dies umfasst die Umschichtung von „überkommenen Ausgaben“, das Treffen von Ausnahmen von der Schuldenregel und die Reduzierung der geplanten Nettokreditaufnahme.
Umschichtung von Ausgaben und Reaktion auf Gerichtsurteil
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte im Plenum, es werde auf der Ausgabenseite umgeschichtet und „überkommene Ausgaben“ sollten „depriorisiert“ werden, denn mehr Schulden seien „nicht der richtige Weg“. Diese Aussagen folgen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verschiebung von 60 Milliarden Euro ungenutzter Corona-Hilfen für Klimamaßnahmen als verfassungswidrig befunden hatte. Die Bundesregierung plant nun, die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ zu gewährleisten.
Sicherung der Finanzierung und Ausnahme von der Schuldenregel
Um die Finanzierung zu gewährleisten, wird erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes erforderlich sein. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen entsprechenden Antrag gestellt. Nach der Debatte am Freitag wurde der Regierungsentwurf und der Antrag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen.
Änderungen im Haushaltsplan
Für 2023 sind nun Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen, bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Im Etat werden Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro gestrichen. Gleichzeitig fallen die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant, was vor allem an geringeren Steuereinnahmen liegt.
Reduzierte Nettokreditaufnahme und Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds
Die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt wird deutlich reduziert und soll nun 27,41 Milliarden Euro betragen, das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Hinzu kommt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro, aus dem unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird. Der WSF soll 2023 in der Lage sein, eigene Kredite aufzunehmen, die jedoch auf die Schuldenregel angerechnet werden. Laut Entwurf beläuft sich die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme auf 70,61 Milliarden Euro und liegt damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Die erhöhte Kreditaufnahme soll durch eine Notlage im Sinne der Schuldenregel ermöglicht werden. Die Bundesregierung führt aus, dass die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021 weiterhin eine Notlage im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz feststellen lassen.
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