Die Bundesregierung hat die Abschiebung von Wadim Krassikow, dem „Tiergarten-Mörder“, nach Russland bestätigt und begründet dies mit der Notwendigkeit, das Leben unschuldig Inhaftierter in Russland zu schützen und den Freiheitsstrafen verurteilter Verbrecher gerecht zu werden. Der Gefangenenaustausch war laut Regierungserklärungen das Ergebnis einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den USA und europäischen Partnern.
Abschiebung des „Tiergarten-Mörders“
Regierungssprecher Steffen Hebestreit hat die Abschiebung von Wadim Krassikow, auch bekannt als der „Tiergarten-Mörder“, in einer schriftlichen Erklärung am Donnerstag bestätigt. „Die Bundesregierung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte er und fügte hinzu, dass „Dem staatlichen Interesse an einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe eines verurteilten Verbrechers standen die Freiheit, das körperliche Wohlergehen und – in einigen Fällen – letztlich auch das Leben unschuldig in Russland inhaftierter Personen und zu Unrecht politisch Inhaftierten gegenüber“.
Gefangenenaustausch und internationale Zusammenarbeit
Laut Bundesregierung wurde durch den Gefangenen Austausch, der „in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit“ mit den Vereinigten Staaten und europäischen Partnern durchgeführt wurde, die Freilassung von 15 Personen erreicht, die unrechtmäßig in Russland in Haft saßen. Darunter war auch ein deutscher Staatsangehöriger, der in Weißrussland zum Tode verurteilt worden war.
Nebeneffekte und Beweggründe
„Unsere Schutzverpflichtung gegenüber deutschen Staatsangehörigen sowie die Solidarität mit den USA waren wichtige Beweggründe“, sagte Hebestreit in Bezug auf die Entscheidung der Bundesregierung. Zusätzlich zu Krassikow wurden auch durch andere westliche Länder Personen freigelassen oder abgeschoben, wobei bislang nicht alle Namen bekannt sind.
✨ durch KI bearbeitet, .