Die Bundesregierung hat sich zurückhaltend zur Empfehlung der EU-Kommission geäußert, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen. Darüber soll im Dezember beim Europäischen Rat diskutiert werden.
Reaktion der Bundesregierung
Eine Regierungssprecherin gab am Mittwoch in Berlin bekannt, dass die Bundesregierung den von der EU-Kommission vorgelegten Erweiterungsbericht „gründlich prüfen“ werde, bevor sie sich „zu gegebener Zeit“ dazu äußern werde. Sie betonte, dass der Beitritt zur Europäischen Union von der Erfüllung von Leistungskriterien, den sogenannten Kopenhagener Kriterien, abhängig sei. Darüber hinaus müsse sich die EU „strukturell“ auf eine so große Erweiterung vorbereiten. „Das sind Prozesse, die parallel laufen“, erklärte die Sprecherin.
Verhandlungen mit weiteren Staaten
Die EU-Kommission hat neben der Ukraine auch Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau empfohlen und Georgien soll einen Kandidatenstatus erhalten. Die Regierungssprecherin begrüßte diese Entwicklungen: „Aber natürlich ist es erfreulich, wenn Staaten von der Kommission Fortschritte bescheinigt bekommen.“
Bedingungen für die Ukraine
Jedoch hat die EU-Kommission in ihrem Bericht klar gestellt, dass die Ukraine begonnene Reformen abschließen muss, um in die nächste Verhandlungsphase eintreten zu können. Die genauen Anforderungen wurden jedoch nicht näher spezifiziert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission für Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine vorsichtig aufnimmt und weitere Prüfungen abwarten möchte. Gleichzeitig betont sie die Notwendigkeit von strukturellen Vorbereitungen innerhalb der EU und die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien durch die Beitrittskandidaten.
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