Bundesrechnungshof warnt vor Handlungsunfähigkeit des Bundes

Foto: Bundesrechnungshof, über dts Nachrichtenagentur

Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesrechnungshof warnt in einem neuen Gutachten vor einer Handlungsunfähigkeit des Bundes in der Haushaltspolitik. Erhielten die Länder wie bisher immer mehr Geld aus Berlin, laufe der Bund Gefahr, “immer mehr Schulden anzuhäufen, um seine Aufgaben erfüllen zu können”, schreiben die Rechnungsprüfer in einem Bericht, über den das “Handelsblatt” berichtet.

Dieser war vom Haushaltsausschuss des Bundestags angefordert worden. Zugleich warnen die Rechnungsprüfer vor einem Verfassungsbruch. So “unterläuft” der Bund die Vorgaben der Schuldenbremse, wenn er über Schulden den Ländern immer mehr Mittel zukommen lasse, die Länder selbst seit 2020 aber keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürften, so der Rechnungshof. Der Bericht zeigt gewaltige Verschiebungen in den föderalen Finanzströmen auf. “In der Gesamtschau zeigt sich eine ausweitende Schieflage”, schreibt der Bundesrechnungshof. So verringerte sich demnach zwischen 1991 und 2021 der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen von 48 auf 38 Prozent. Das entspricht einem Betrag von 85,7 Milliarden Euro im Jahr. Im Jahr 2021 nahmen die Länder 137,8 Milliarden Euro mehr ein als der Bund. Ein zentraler Grund für diese Entwicklung: Der Bund hat den Ländern immer mehr Anteile aus den Umsatzsteuer-Einnahmen abgetreten. So sank der Anteil des Bundes an den Umsatzsteuer-Einnahmen seit 1991 von 65 auf 45 Prozent. Das entspricht rund 50 Milliarden Euro im Jahr. Gleichzeitig hat der Bund im Jahr 2021 fast 25 Milliarden Euro nur für Aufgaben der Länder und Gemeinden ausgegeben, Tendenz steigend. Neben den geringeren Einnahmen sind damit zusätzliche 6,6 Prozent des Steueraufkommens des Bundes durch Hilfen an die Länder gebunden. “Damit der Bund in der Lage bleibt, seine eigenen Aufgaben zu erfüllen, sollte er keine weiteren Finanzierungen von Länderaufgaben übernehmen und die bestehenden Leistungen an die Länder und die Gemeinden zurückführen”, so der Bundesrechnungshof.


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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

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