Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union durch die Bundesregierung birgt nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes Defizite, die die Informations- und Cybersicherheit in Deutschland gefährden. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes, der den Haushaltsausschuss und den Innenausschuss des Bundestags erreichte, macht deutlich, dass notwendige Verbesserungen in diesem Bereich ausbleiben.
Versäumnisse und Vorschläge des Bundesrechnungshofes
In dem Bericht, über den der Fachdienst „Tagesspiegel Background“ informiert, wird deutlich, dass der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie trotz mehrfacher Ressortabstimmungen in wesentlichen Punkten hinter den selbst gesteckten Zielen zurückbleibt. Der Bundesrechnungshof warnt: „Wichtige Regelungen sollen nicht für die gesamte Bundesverwaltung in einheitlicher Weise verbindlich sein. Die Folge wäre ein ‚Flickenteppich`, der die Informations- und Cybersicherheit aller Beteiligten gefährden kann.“
Forderung nach Verbesserungen
Der Bundesrechnungshof fordert daher Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Zu den Hauptforderungen zählen eine Begrenzung von Ausnahmen von den zentralen Vorgaben zur Informations- und Cybersicherheit im Gesetzentwurf, die Einrichtung einer Koordinatorin oder eines Koordinators für Informationssicherheit mit angemessenen Aufgaben und Befugnissen sowie eine kritische Überprüfung des Bedarfs an zusätzlichen Haushaltsmitteln für Bundesbehörden.
Zeitplan für den Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, wird jedoch am Freitag, den 27. September, dort diskutiert. Ein vorläufiger Zeitplan des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass die erste Lesung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes in der zweiten Oktoberwoche stattfinden könnte.
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