Der Bundesrat hat einen Teil des “Sicherheitspakets” der Ampelkoalition gestoppt, wodurch die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) nicht wie geplant mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden. Während das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems billigt wurde, verweigerte die Länderkammer dem Gesetz zur Terrorismusbekämpfung die Zustimmung.
Verweigerte Zustimmung zum Gesetz zur Terrorismusbekämpfung
Das abgelehnte Gesetz sollte das BKA und die Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung und beim Grenzschutz mit erweiterten Befugnissen ausstatten. Dies beinhaltet Zugriff auf Daten sowie biometrischem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Außerdem sollte es erlauben, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchzuführen.
Kritische Meinungen zum Sicherheitspaket
Nancy Faeser (SPD) bezeichnete das Gesetzespaket als “richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus”. Sie argumentierte, es sei notwendig zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität in Zügen, auf Plätzen und bei Festen.
Für die Union und die unionsgeführten Bundesländer geht das Paket jedoch nicht weit genug. Andrea Lindholz (CSU) betonte, dass nicht nur gesteuert, sondern die irreguläre Migration nachhaltig begrenzt und reduziert werden müsse, um das massive Sicherheitsproblem durch illegale Einwanderung zu lösen.
Verteidigung und Kritik an den Änderungen
Konstantin von Notz (Grüne) verteidigte die Gesetzänderungen und betonte, dass man in allen Bereichen relevante Verbesserungen vorgenommen hätte. “Dieses Paket wird wirksamer, aber es wird vor allem deutlich europa- und verfassungskonformer”, sagte er.
Clara Bünger (Die Linke) kritisierte das Gesetzespaket scharf und bezeichnete es als “unmenschlich und eines sozialen Rechtsstaats unwürdig”. Sie argumentierte, es sei ein klarer Verstoß gegen verbindliches EU-Recht und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
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