# Bundesrat rügt EU-Pläne für Wohnungsmarkt Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-17T07:22:04+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-17T07:22:08+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/bundesrat-ruegt-eu-plaene-fuer-wohnungsmarkt-767551/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die Bundesländer werfen der EU-Kommission eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor. Am Freitag übermittelte der Bundesrat laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" eine Subsidiaritätsrüge nach Brüssel. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, die geplante Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten und Kurzzeitvermietungen greife zu tief in nationale Regelungen ein. ## Kritik an einheitlichen EU-Regeln Die EU-Kommission hatte Anfang September den "Affordable Housing Act“ vorgelegt. Ziel sind europaweit einheitliche Vorgaben für angespannte Wohnungsmärkte, insbesondere zur Einschränkung von Kurzzeitvermietungen an Touristen. In vielen Großstädten, vor allem im Mittelmeerraum, gilt der Wohnungsmarkt durch die Vermietung privater Ferienwohnungen als enorm belastet. Würde die EU-Verordnung umgesetzt, hätte das auch weitreichende Folgen für Städte und Gemeinden in Deutschland. Diese haben bereits eigene Mietwohnungsregeln aufgestellt, die aus Sicht der Länderkammer nicht zu den neuen Vorschriften aus Brüssel passen würden. ### Scharrenbach warnt vor Bürokratie und Schwächung lokaler Instrumente "Der Haustürschlüssel zur Wohnungspolitik gehört in die Hände der Länder und Kommunen und nicht nach Brüssel", sagte die Bauministerin Nordrhein-Westfalens, Ina Scharrenbach (CDU). Der Bedarf für mehr Wohnraum lasse sich nicht mit einem einheitlichen Zollstock aus Brüssel vermessen, so die Ministerin weiter. Nordrhein-Westfalen habe mit dem Wohnraumstärkungsgesetz bereits klare Regeln geschaffen, um Wohnraum zu schützen. Diese Instrumente dürften nicht durch neue europäische Hürden geschwächt werden. Obendrein drohe neue Bürokratie, da Kommunen in Deutschland ganz andere Daten als bisher erheben und auswerten müssten. ### EU-Definition für angespannte Märkte Laut dem "Housing Act“ sind härtere Regeln gegen Kurzzeitvermietung nur in Gebieten unter besonderem „Wohnungsmarktstress“ zulässig. Ein solches Gebiet liegt nach Brüsseler Vorstellung vor, wenn die Wohnungs-Kaufpreise das Achtfache der lokalen Einkommen übersteigen. Zudem muss sich dieses Verhältnis über zehn Jahre verschärft haben, und in den kommenden drei Jahren darf keine Entspannung absehbar sein. Die Bundesländer haben dagegen bereits über 700 Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" anhand von Mietpreis-Parametern festgelegt. Dort können Gemeinden die Mietpreisbremse einführen. Der EU-Vorschlag erfordert nun ein neues "Registrierungs- und Vollzugssystem für Kurzzeitvermietungen, was Kommunen zusätzliche Kosten und Arbeit verursachen und kleinere Gemeinden davon abhalten könnte, solche Maßnahmen überhaupt zu ergreifen". --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück