Das Bundesinnenministerium plant ein „Bundespartizipationsgesetz“, das Migranten in der Bundesverwaltung unterstützen soll. Es wird jedoch keine festen Vorgaben zur Einstellung dieser Bevölkerungsgruppe im öffentlichen Dienst geben, wie ein Sprecher des Ministeriums bestätigte.
Keine gesetzliche Quote geplant
Ein Sprecher des Innenministeriums unter Nancy Faeser (SPD) hat gegenüber der „Welt“ klargestellt, dass zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des geplanten „Bundespartizipationsgesetzes“ auf feste Einstellungsquoten im öffentlichen Dienst verzichtet wird. „Der Entwurf des Bundesinnenministeriums wird keine gesetzliche Quote enthalten“, sagte der Sprecher.
Verstärkte Einstellungen, aber ohne Quote
Das Bundesinnenministerium strebt an, Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt in der Bundesverwaltung oder in Unternehmen mit Beteiligung des Bundes einzustellen. Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur besseren Integration dieser Bevölkerungsgruppe. Derzeit wird an einem Entwurf für das besagte Gesetz gearbeitet.
Vorrang von Eignung und Leistung
Das Ministerium betont, dass bei Regelungen zur Personalgewinnung und zur Personalentwicklung der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes selbstverständlich gewahrt bleibt. Der Sprecher führte aus: „Bei allen Überlegungen zu einem ‚Partizipationsgesetz‘ ist es selbstverständlich, dass das Bundesinnenministerium bei Regelungen zur Personalgewinnung und zur Personalentwicklung auf allen Ebenen den Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes beachten wird“. Zuvor hatte es Meldungen gegeben, wonach das geplante Gesetz feste Quoten beinhalten solle.
✨ durch KI bearbeitet, .