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Bundesnetzagentur verbietet Stilllegung von Kohlekraftwerken bis 2031

Die geplanten Anstrengungen der Ampelkoalition, den vollständigen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 zu realisieren, könnten von der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchkreuzt werden. Laut der Behörde sind Kohlekraftwerke “systemrelevant” und daher unverzichtbar für die Netzstabilität, auch wenn sie nur als Reserve dienen sollen.

Die Rolle Kohlekraftwerke im Energiesystem

Die BNetzA hat es mehreren Kohlekraftwerk-Betreibern untersagt, ihre Anlagen vor April 2031 stillzulegen. Die Erklärung der Behörde lautet: “Die Anlagen werden für die Netzstabilität benötigt”. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur erklärte gegenüber der “Welt”, dass die Kohlekraftwerke nur selten in Betrieb sein werden und daher “keine spürbaren Auswirkungen auf unsere CO2-Bilanz haben”. Dabei stellte er klar, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbetreiber fungieren sollen und betonte: “Es ist weiter beabsichtigt, dass nach 2030 kein Kohlekraftwerk mehr am Markt tätig ist.”

Reaktionen der Übertragungsnetzbetreiber und Pläne der Regierung

Die Verlängerung der Betriebsgenehmigung für einige Reservekraftwerke bis März 2031 wird von TransnetBW vorgenommen, “um die Systemstabilität heute und auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten”, wie eine Sprecherin mitteilte. Der bisherige Plan des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne), bis 2030 den Bau von rund 40 großen, wasserstofffähigen Gaskraftwerken zu fördern, um den Rückzug aus Kohle- und Atomenergie zu kompensieren, könnte durch diese neuen Entwicklungen ins Wanken geraten.

Unsicherheit über die Verfügbarkeit von Gaskraftwerken

Das Verbot der Stilllegung betrifft unter anderem die Steinkohle-Kraftwerksblöcke B und C in Scholven bei Gelsenkirchen und das Großkraftwerk Mannheim. Offenbar besteht bei Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur nun die Besorgnis, dass bis 2030 nicht ausreichend Gaskraftwerke zur Verfügung stehen werden.

Konsequenzen für Kraftwerksbetreiber

Für den Betreiber Uniper ist das Verbot ungünstig, da das kürzlich verstaatlichte Unternehmen eigentlich bis 2029 aus der Kohleverstromung aussteigen wollte. Betroffen ist auch EnBW in Altbach. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur die Stilllegung von 26 Kraftwerksblöcken untersagt, um die Netzstabilität nicht zu gefährden. Mit dem Stilllegungsverbot bis 2031 weicht die Behörde erstmals vom üblichen Zwei-Jahres-Rhythmus ab, da Kraftwerksbetreiber aufgrund der kurzen Genehmigungszeiträume zunehmend Probleme mit der Personalplanung hatten und auch die Standorte der Kraftwerke nicht weiterentwickeln konnten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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