Bundesnetzagentur erwägt Verzicht auf Mobilfunkauktion ab 2026
Die Bundesnetzagentur plant, ab dem Jahr 2026 auf eine Mobilfunkauktion zu verzichten, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dies gab Bundesnetzagenturpräsident Klaus Müller am Mittwoch bekannt. Dabei soll eine Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte in Betracht gezogen werden, um eine bessere Mobilfunkversorgung in ländlichen und dünn besiedelten Regionen sicherzustellen.
Wettbewerb als Mittel für eine verbesserte Mobilfunkversorgung
Die Bundesnetzagentur sieht in verstärktem Wettbewerb einen Weg, um eine verbesserte Mobilfunkversorgung zu erreichen. Die Verlängerung der Nutzungsrechte der Frequenzen, die Ende 2025 auslaufen, soll dafür genutzt werden. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Ende des Jahres 2025 wird von der Bundesnetzagentur nicht befürwortet. Stattdessen sollen die Nutzungsrechte zunächst verlängert werden, bevor sie zusammen mit den Nutzungsrechten, die 2033 auslaufen, im Jahr 2028 vergeben werden.
Planungs- und Investitionssicherheit als Hauptgrund
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, auf eine Mobilfunkauktion ab dem Jahr 2026 zu verzichten, beruht hauptsächlich auf dem Ziel, Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft zu gewährleisten. Eine langfristige Perspektive und die Möglichkeit, bereits absehbare Nutzungsrechte zu verlängern, sind wichtige Faktoren für die Mobilfunkunternehmen bei der Entwicklung ihrer Strategien.
Quelle: Bundesnetzagentur