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Bundesländer zeigen Zurückhaltung bei Gender-Verbot an Schulen

Die Frage der Gendersprache in Schulen spaltet die Bildungsministerien der Bundesländer, während einige ein Verbot befürworten, betonen andere in einer Abfrage der dts Nachrichtenagentur die Bedeutung von Flexibilität und Bewusstseinsbildung.

Unterschiedliche Ansätze in den Bundesländern

Zwei Bildungsministerien in Deutschland haben die sogenannte „Gendersprache“ an Schulen verboten, während die anderen 14 Bundesländer sich eher zurückhaltend zeigen. Ein Großteil der Ministerien bezieht sich auf das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, empfiehlt aber eine gewisse Flexibilität. „Im schulischen Alltag geht es darum, auszuloten, welche Entscheidungsspielräume Schulen in der Diskussion um gendergerechte Sprache haben und wie der Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen ist“, sagte ein Sprecher des mecklenburg-vorpommerischen Bildungsministeriums.

Die Rolle der Gendersprache

„Sprache ist lebendig, Sprache schafft Bewusstsein und Sprache verändert sich“, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz. Sie betonte, dass das Ziel geschlechtergerechter Sprache es ist, alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und dies sichtbar zu machen. Ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums stimmte zu und fügte hinzu, dass der Schule insbesondere durch die Verwendung geschlechtsspezifischer Einzelformen, Paarformeln oder geschlechtsneutraler Ausdrücke Rechnung getragen wird.

Verbot der Gendersprache

Zuletzt hatte das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt als zweites Bundesland nach Sachsen die Nutzung sogenannter Gendersternchen und anderer Arten der Gender-Schreibweise an Schulen untersagt. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter verwies dagegen darauf, dass der Rat die Genderzeichen in einen neuen Sonderzeichenkatalog aufgenommen habe und betrachtet dies als „einen ersten Schritt des Wandels“.

Gendersprache in der Praxis

In Rheinland-Pfalz erhalten Schüler keinen Punktabzug oder eine schlechtere Note, „wenn sie in einer schriftlichen Ausarbeitung Genderzeichen nutzen oder nicht gendern“, hieß es aus Mainz. In Brandenburg hingegen stellte eine Sprecherin klar, dass keine Verwendung von Gendersternchen, Binnen-I, Schrägstrich oder Auslassungen zugelassen sind.

Die Hauptstadt gibt sich tolerant

Die Hauptstadt selbst gibt sich besonders tolerant: „Gendergerechte Schreibweise, die nicht vom Amtlichen Regelwerk anerkannt wird, darf nicht als falsch bewertet werden, wenn sie in sich schlüssig angewendet wird“, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung. Laut Umfragen wird die sogenannte Gendersprache von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, aber für die harten Befürworter dürfte auch die nun vielfach empfohlene Verwendung der Paarform keine gute Lösung sein.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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