Die Mehrheit der Bundesländer hat sich gegen ein Gesetzesprojekt der Bundesregierung ausgesprochen, das eine Versicherungspflicht für Kleinfahrzeuge wie Rasenmäher, Schneepflüge und Gabelstapler vorsieht. Der Gesetzentwurf wurde von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) formuliert, um eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umzusetzen, obwohl die EU selbst keine Versicherungspflicht für solche Fahrzeuge vorgibt.
Widerstand gegen zusätzliche Regulierung
Laut Manfred Pentz, Mitglied im Kabinett von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und erster Entbürokratisierungsminister in Deutschland, wäre eine solche Versicherungspflicht eine Belastung für Bürger und Betriebe. In einem Interview mit der „Welt“ (Dienstagausgabe) sagte er: „Eine Versicherungspflicht für private Sitzrasenmäher oder kleine Stapler ist eine weitere Gängelung und Bürokratiebelastung unbescholtener Bürger und Betriebe. Das ist ein völlig falsches Signal in Zeiten von Rezession und Resignation.“ Er begrüßte die Entscheidung des Bundesrats, dieses Gesetz zu stoppen, und kritisierte die Bundesregierung wegen ihrer Bürokratiepolitik.
Bundesrat und Bundesregierung im Konflikt
Der Konflikt könnte nun an den Vermittlungsausschuss weitergeleitet werden. Fahrzeuge wie die oben genannten, die offiziell als „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler“ klassifiziert werden, sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz von der Versicherungspflicht befreit, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Sie nehmen nur selten am öffentlichen Straßenverkehr teil.
Kritik an der Regierung
Peter Adrian, der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), kritiserte die Bundesregierung scharf: „Ein Großteil der wirtschaftsrelevanten Gesetze kommt mittlerweile aus Brüssel. Das reduziert aber nicht die Verantwortung der Bundesregierung – im Gegenteil. Sie muss sich umso mehr dafür einsetzen, daraus resultierende EU-Belastungen für die Wirtschaft einzudämmen.“
Adrian warnte davor, dass zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen die Wirtschaft überlasten könnten und kritisierte Deutschland dafür, EU-Regelungen mit zusätzlichen Anforderungen zu versehen. Er forderte einen „Praxis-Check“ für neue Regelungen und die konsequente Anwendung des „One in, one out“-Prinzips: Für jede neue Regelung sollte eine alte abgeschafft werden.
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