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Bundesländer prüfen Haushalte nach Urteil des Verfassungsgerichts

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt prüfen mehrere Bundesländer ihre Haushalte und Sondervermögen im Hinblick auf Covid-19-bedingte Maßnahmen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der Ankündigung Schleswig-Holsteins, eine Haushaltsnotlage zu erklären.

Bundesländer überprüfen ihre Haushalte

Laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ haben mehrere Bundesländer begonnen, ihre Haushalte und Sondervermögen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der im Zusammenhang mit der Pandemie erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen. Ein Sprecher des Finanzministeriums von Sachsen-Anhalt erklärte: „Es wird zurzeit geprüft, ob Änderungen am Haushalt 2023 und am sich noch in den Haushaltsberatungen befindlichen Haushalt 2024 erforderlich sind.“ Ähnlich äußerte sich das Finanzministerium in Niedersachsen: „Die Landesregierung prüft, inwieweit das Urteil Auswirkungen im Hinblick auf das Covid-19-Sondervermögen hat, aus dem die finanziellen Auswirkungen der in Zusammenhang mit der Pandemie erforderlichen Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2022 getragen werden“.

Verfassungsmäßigkeit von Sondervermögen

Eine Umfrage der Zeitung ergab, dass alle 16 Bundesländer Sondervermögen gebildet haben. Es bleibt jedoch die Frage, ob diese verfassungsgemäß sind. Jan Redmann, CDU- und Fraktionschef in Brandenburg, erklärte, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Probleme mit dem sogenannten Veranlassungszusammenhang nach sich ziehen könnte. Verwendung von Mitteln zur Finanzierung von 49-Euro-Tickets stellte er infrage.

Bundesländer reagieren unterschiedlich

Bayern sieht keinen Klärungsbedarf. Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte: „Anders als der Bund hat Bayern jegliche Kreditaufnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie transparent und für jedermann nachvollziehbar im jeweiligen Haushalt abgebildet“. Der Oberste Rechnungshof des Freistaats kritisierte jedoch bereits 2022 die Bildung von Sonderfonds, deren verfassungsmäßigkeit er infrage stellte.

Bedenken für Kofinanzierte Projekte

Obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Grund zur Sorge gibt, kämpft Bremen um den Erhalt seiner Stahlindustrie. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) forderte Gleichbehandlung mit anderen deutschen Stahlstandorten und warnte vor den Folgen einer Entscheidung gegen die Kofinanzierung der Umrüstung des Werks auf klimaneutrale Produktionsmethoden für Bremen und die angrenzenden Städte und Gemeinden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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