In Deutschland fehlen Tausende reguläre Unterbringungsplätze für Asylbewerber. Verschiedene Bundesländer haben dieses Problem erkannt und planen eine Aufstockung ihrer Kapazitäten, stoßen dabei allerdings auf deutliche Hürden, wie eine Anfrage der „Welt am Sonntag“ ergab.
Notwendigkeit von Regelplätzen
Laut Aussagen des Migrationsministeriums in Baden-Württemberg werden rund 9.000 zusätzliche Regelplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen benötigt, aktuell sind lediglich etwa 6.200 Plätze vorhanden. Ähnlich sieht es in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern aus. Dort werden 7.500 beziehungsweise 2.400 Plätze benötigt, verfügbar sind derzeit jedoch nur 3.808 und 1.200 Regelplätze. Die Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz planen ebenfalls eine Kapazitätserweiterung.
Hürden bei der Schaffung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen
Das Hauptproblem bei der Erweiterung besteht in der Suche nach geeigneten Liegenschaften für neue Erstaufnahmeeinrichtungen. „Es ist rechtlich und aufgrund häufig ablehnender Haltungen vor Ort auch faktisch schwierig, neue Erstaufnahmeeinrichtungen zu errichten“, äußert sich dazu das Migrationsministerium aus Baden-Württemberg. Niedersachsen betreibt bereits seit Herbst 2022 intensive Liegenschaftsakquise, um neue Unterbringungsmöglichkeiten zu erschließen. Der Erfolg der Maßnahmen wird stark von der lokalen Unterstützung abhängen.
Erwartung steigender Asylanträge
Zudem stehen die Bundesländer vor einer weiteren Herausforderung. Das Migrationsministerium in Baden-Württemberg und die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen rechnen mit einem Anstieg der Asylanträge mit Beginn der Sommermonate. Baden-Württemberg plant, auf der Grundlage der Zahlen des Bundes, jährlich 27.300 Asylbewerber unterbringen zu müssen. Dafür wären 15.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen notwendig.
Stimmen zur Lage der Asylbewerber
„Nach unserer Einschätzung sind die bestehenden Kapazitäten der Länder nahezu ausgeschöpft und reichen in Teilen bereits jetzt nicht mehr aus“, bemerkt Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages. Er wirft den Ländern vor, Asylbewerber ohne abgeschlossenes Asylverfahren auf die Landkreise zu verteilen, was einen hohen Aufwand für alle Beteiligten bedeute.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hingegen hält fest, dass eine Zuweisung von Asylbewerbern an Kommunen vor der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge manchmal notwendig wird, um Kapazitäten für neuankommende Asylbewerber freizuhalten. Ähnliches wird auch aus anderen Bundesländern berichtet.
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