# Bundeskabinett verschärft Strafrecht gegen Menschenhandel und Ausbeutung Datum: 27.05.2026 11:19 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/bundeskabinett-verschaerft-strafrecht-gegen-menschenhandel-und-ausbeutung-716476/ --- Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Strafrechts auf den Weg gebracht, um den Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung zu verstärken. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht neue Straftatbestände sowie verschärfte Strafen vor und setzt eine geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel um. ## Neue Straftatbestände und Nachfragestrafbarkeit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat unter Strafe zu stellen. Zudem soll eine Nachfragestrafbarkeit eingeführt werden, die es ermöglicht, Personen zu bestrafen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen. Hubig erklärte laut Mitteilung, dass Menschenhandel eine brutale Form der Ausbeutung sei, die auch in Deutschland weit verbreitet ist. Wörtlich sagte sie: „Unser Rechtstaat muss entschlossen und effektiv gegen diese menschenverachtende Form von Kriminalität vorgehen.“ Nach ihren Angaben zielt die Reform darauf ab, Strafbarkeitslücken zu schließen und die Strafrahmen für besonders schwere Formen der Zwangsprostitution zu erhöhen. ### Schutz vor sexueller Ausbeutung Die Ministerin hob hervor, dass sexuelle Ausbeutung besonders erniedrigend sei und häufig Frauen und Mädchen betreffe. „Wir wollen Frauen und Mädchen insgesamt besser vor Gewalt schützen. Strenge Strafen für Zwangsprostitution gehören zwingend dazu.“, betonte Hubig. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Neufassung der Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Ausbeutung vor. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und die Strafrahmen angehoben werden, um Täter konsequenter zur Verantwortung ziehen zu können. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt. ### Weiteres Gesetzgebungsverfahren Nach dem Beschluss im Bundeskabinett steht der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Bundesrat und Deutschem Bundestag zur Beratung zu. Ziel ist es nach den Angaben aus dem Entwurf, den rechtlichen Rahmen im Bereich Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung zu schärfen und an die europäischen Vorgaben anzupassen. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück