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Bundeskabinett bringt Gesundheits- und Filmfördergesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) diskutiert. Während Lauterbachs Gesetz die Gesundheitsversorgung stärken soll, plant Roth eine Novellierung des Filmfördergesetzes.

Stärkung der Gesundheitsversorgung

Bei der jüngsten Sitzung stand der Gesetzentwurf von Karl Lauterbach (SPD) zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im Fokus. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern und Obergrenzen bei der Vergütung aufzuheben. Außerdem soll es eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch Kranker geben. Trotz dieser positiven Ansätze gab es Kritik: Einige Maßnahmen, darunter beispielsweise die Einrichtung von Gesundheitskiosken, wurden vor dem finalen Beschluss gestrichen.

Novellierung des Filmfördergesetzes

Ein weiteres wichtiges Thema der Sitzung war der Gesetzentwurf von Claudia Roth (Grüne) zur Novellierung des Filmfördergesetzes. Ihr Entwurf sieht vor, die gesamte Filmförderung des Bundes unter dem Dach der Filmförderungsanstalt (FFA) zu bündeln. Insbesondere die Vergabe der Mittel, vor allem im Produktionsbereich, soll auf eine „automatische referenzbasierte Förderung“ umgestellt werden.

Allerdings hat die erste Fassung des Entwurfs in der Filmbranche ein gemischtes Echo hervorgerufen. Besonders begrüßt wurden die neue Funktion der FFA als zentrale Agentur für die Bundesfilmförderung und der Automatismus der Mittelvergabe. Kritische Stimmen monierten jedoch eine bevorzugte Finanzierung der Produzenten. Die Verabschiedung des Gesetzes wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, es soll bis Ende des Jahres verabschiedet sein und wird voraussichtlich erst im Herbst im Bundestag behandelt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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