Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes verabschiedet, was Kulturstaatsministerin Claudia Roth als „deutliche Stärkung“ für den deutschen Film sieht. Die Reform beabsichtigt, Strukturen und Förderinstrumente flexibler, effizienter und transparenter zu gestalten und die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Bundesförderstelle zu machen.
Veränderungen im Filmförderungsgesetz
Nach den Worten von Claudia Roth (Grüne), ist dies ein „wichtiger Schritt, dass das Kabinett heute den Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen hat“. Sie betont, dass dies ein zentrales Vorhaben der aktuellen Legislaturperiode darstellt. Neben der Reform der kulturellen Filmförderung ist die Änderung des Gesetzes ein wesentlicher Teil der Neuordnung der Filmförderung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Die Rolle der Filmförderungsanstalt
Die Anpassungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) zielen darauf ab, die Strukturen und Förderinstrumente flexibler, effizienter und transparenter zu gestalten. Die FFA soll zur zentralen Fördereinrichtung der bundesweiten Filmförderung avancieren und sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG als auch die kulturelle, jurybasierte Filmförderung abwickeln.
Neue Ausrichtung der Förderung
Darüber hinaus strebt die Reform eine weitgehende Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung an. Eine Neuerung, die von Claudia Roth hervorgehoben wurde, ist die angemessene finanzielle Beteiligung von Autoren und Regisseuren am Erfolg eines Films. Weiterhin soll die FFA einen Diversitätsbeirat erhalten, der mit Vertretern der Branche besetzt werden und beratende Funktionen übernehmen soll.
Kritik und Aussichten
Die erste Version des Gesetzentwurfs von Claudia Roth erhielt in der Branche ein gemischtes Echo. Annerkennung fand vor allem die neue Funktion der FFA sowie die automatisierte Förderung. Kritik gab es hingegen an der bevorzugten Förderung der Produzenten. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes könnte es noch einige Zeit dauern. Es wird erwartet, dass es erst im Herbst auf der Tagesordnung des Bundestags steht. Um am 1. Januar 2025 in Kraft treten zu können, muss es bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
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